➡️ Wir haben den RTR Post Monitor Jahresbericht 2025 veröffentlicht! Einige zentrale Erkenntnisse: 🔹 Paketvolumen wächst weiter: 451,4 Mio. Pakete in Österreich 2025 (+5,0 % vs. 2024) transportiert; davon 415,6 Mio. im Inland zugestellt, 35,8 Mio. ins Ausland gesendet 🔹 Ausbau der Abholstationen: Ende 2025 rund 6.860 Paketboxen – mehr als doppelt so viele wie ein Jahr zuvor 🔹 Briefe weiter im Rückgang: 465,0 Mio. Briefe 2025 (−8,5 % vs. 2024) 🔹 Beschwerden (welche erstmalig erfasst wurden): Postdiensteanbieter registrierten 2025 440.000 Beschwerden – knapp 55 % betreffen Pakete, 20 % Briefe. Informieren Sie sich im Detail 👉 https://lnkd.in/dCVji4dX #Postmarkt #Logistik #ECommerce #RTR #Postdienste
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
Medien und Telekommunikation
Wien, Wien 4.878 Follower:innen
Info
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) ist eine staatliche Einrichtung und erfüllt gesetzliche Aufträge im Zusammenhang mit der Regulierung, Entwicklung und Förderung der österreichischen Märkte für Medien, Telekommunikation und Post. Die RTR wurde am 1. April 2001 auf Grundlage des KommAustria-Gesetz (KOG) gegründet und befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Sie besteht aus zwei Fachbereichen mit insgesamt rund 120 Mitarbeiter:innen. Der Fachbereich Medien sowie der Fachbereich Telekommunikation und Post unterstehen jeweils einem Geschäftsführer. Der Fachbereich Medien (RTR Medien) unter Leitung von Geschäftsführer Mag. Wolfgang Struber ist Geschäftsstelle der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) und verwaltet in Eigenverantwortung bei ihm eingerichtete Fonds zur Förderung, Unterstützung und Entwicklung des österreichischen Medienmarktes. Dies sind der FERNSEHFONDS AUSTRIA, der Digitalisierungsfonds, der Privatrundfunkfonds, der Nichtkommerzielle Rundfunkfonds und der Fonds zur Förderung der digitalen Transformation. Der Fachbereich Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) unter Leitung von Geschäftsführer Dr. Klaus M. Steinmaurer unterstützt als Geschäftsstelle die Behörden Telekom-Control-Kommission (TKK) und Post-Control-Kommission (PCK). Darüber hinaus nimmt er selbst behördliche Aufgaben, z.B. in der Rufnummernverwaltung wahr. Er ist Verordnungsgeber in verschiedenen Bereichen der Telekommunikation und fungiert als zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten und Breitbandversorgung. Als Kompetenzzentrum stellt die RTR fundiertes Fachwissen für Unternehmen, Konsument:innen, Politik, Wissenschaft und Medienvertreter:innen bereit. Mit gezielten Aktivitäten, wie der Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen, Tagungen und Symposien unterstützt die RTR Diskussionsprozesse mit einer breiteren Öffentlichkeit zu rundfunk- und telekommunikationsrelevanten Themen.
- Website
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https://www.rtr.at/
Externer Link zu Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
- Branche
- Medien und Telekommunikation
- Größe
- 51–200 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Wien, Wien
- Art
- Regierungsbehörde
- Gegründet
- 1997
- Spezialgebiete
- Telekommunikation und Medien
Orte
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Primär
Wegbeschreibung
Mariahilfer Straße
77-79
Wien, Wien 1060, AT
Beschäftigte von Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
Updates
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➡️ Transparenzpflichten des AI Acts in Kraft! Seit Sonntag, 2. August 2026, gelten die Transparenzpflichten des AI Acts. Das bedeutet etwa: 🔹„Deepfakes“ müssen gekennzeichnet werden. 🔹KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit informieren, müssen gekennzeichnet werden – außer sie wurden menschlich überprüft und unterliegen redaktioneller Verantwortung. 🔹Interaktion mit KI, etwa Chatbots und Sprachassistenten, muss eindeutig als solche erkennbar sein. 🔹Die Hersteller generativer KI müssen bei neuen Modellen eine maschinenlesbare Kennzeichnung hinterlegen und die Erkennung dieser Kennzeichnung ermöglichen. Für bestehende Modelle besteht eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Mehr Details zu den neuen Verpflichtungen haben wir auf unserer Website für Sie aufbereitet 👉 https://lnkd.in/dy-wwqjx #RTR #KIServicestelle #AIAct #deepfakes #Transparenz
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➡️ Digitaler Omnibus zu KI im Amtsblatt veröffentlicht! Am Freitag wurde die Digital-Omnibus-Verordnung zu KI im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Das bedeutet, dass die darin vorgesehenen Änderungen des AI Acts ab sofort gültig sind. Neben einem neuen Verbot von sexualisierten Deep Fakes (ab dem 02.12.2026), einer Präzisierung bei KI-Kompetenz, veränderten Zuständigkeiten des europäischen AI Office verschieben sich damit viele Fristen. Einen Überblick über den neuen Zeitplan haben wir auf unserer Website bereitgestellt👉 https://lnkd.in/dPjCKmgQ Das EU-Amtsblatt ist hier abrufbar 👉 https://lnkd.in/dww72fvM #RTR #KIServicestelle #AIAct
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➡️ Konsultation der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2026 (KEM-V 2026) gestartet! Mit der Verordnung, welche die aktuell gültige KEM-V 2009 ersetzen soll, sind u.a. folgende Änderungen geplant: 🔹Festlegung von Quellgebieten sowie Verhaltensvorschriften iZm Routingvorgaben bei Notrufen sowie bei Kurzrufnummern für besondere Dienste 🔹Festlegung einer Testnotrufnummer 🔹Flexibilisierung geografischer Rufnummern 🔹Wegfall der Exklusivität bei der Zuteilung geografischer und mobiler Rufnummern 🔹Einführung der Nutzung von Rufnummern für die „exterritoriale Nutzung“ 🔹Einführung eines Konzepts für die Nutzung von Mobilboxrufnummern 🔹Abschaffung von Rufnummernbereichen (111, 718, 804, 939, *-Rufnummern, 85, 87), die kaum oder gar nicht mehr genutzt werden. Stellungnahmen sind bis zum 24.09.2026 willkommen.👉 https://lnkd.in/ddXAHnQj #RTR #Notrufe #Telefonnummern #Rufnummern
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Die #KommAustria hat die Entscheidungen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung und zur Presseförderung für das Jahr 2026 veröffentlicht. Nach eingehender Prüfung der Förderansuchen und in Abstimmung mit dem gesetzlich eingerichteten Fachbeirat, konnten 191 Förderansuchen von 94 Förderwerber:innen auf Unterstützung aus der #Qualitäts_Journalismus_Förderung mit einem Gesamtfördervolumen von gut 20 Millionen Euro bewilligt werden. Zudem informierte die KommAustria über die Vergabe der bei ihr gemäß „Presseförderungsgesetz 2004“ eingerichteten #Presseförderung. Hier wurden 42 Förderansuchen von 37 Verleger:innen mit einem Gesamtfördervolumen von gut 7,1 Millionen Euro bewilligt. Alle eingelangten Förderansuchen sowie deren Bewilligungen oder Ablehnungen sind einschließlich der Begründungen seit dem 22. Juli auf der Website der #RTR #Medien veröffentlicht und stehen dort als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können. Details zu den Zielen und einzelnen Segmenten der Förderungen sowie die direkten Links zu den Open-Data-Veröffentlichungen sind der diesbezüglichen Pressemitteilung unter https://lnkd.in/d32DJbMW zu entnehmen.
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➡️ Standortverordnung veröffentlicht! Mit der heute im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Standortverordnung werden Zielvorgaben erlassen, die die Feststellung des Standortes bei der Wahl einer Notrufnummer betreffen. 👉 https://lnkd.in/dXnRxrqu #RTR #Telekommunikation #Transparenz #Notrufe #Digitalisierung #Regulierung
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Europäische Kommission verhängt 550 Millionen Euro Geldbuße gegen AliExpress wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (#DSA) Nach Auffassung der Kommission hat AliExpress seine Verpflichtungen zur Bewertung und Minderung systemischer Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf illegaler, unsicherer oder gefälschter Produkte nicht erfüllt. Außerdem wurden Mängel bei der Durchsetzung von Sanktionen gegen Händler, der Produktkategorisierung sowie bei Maßnahmen zur Bekämpfung gefälschter Produkte festgestellt. Das Unternehmen muss der Europäischen Kommission nun bis zum 20. Oktober 2026 einen Aktionsplan vorlegen, der konkrete Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Verstöße enthält. Als Koordinatorin für Digitale Dienste in Österreich wird die KommAustria gemeinsam mit den anderen Koordinatoren für Digitale Dienste im Europäischen Gremium für Digitale Dienste den Aktionsplan bewerten und eine Stellungnahme dazu abgeben. Die endgültige Entscheidung über die Angemessenheit der vorgeschlagenen Maßnahmen trifft die Europäische Kommission. Wie der kürzlich angenommene Maßnahmenplan von X zeigt, kann das Verfahren einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Einhaltung des DSA sicherzustellen und den Schutz der Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum zu stärken. Weitere Informationen: https://lnkd.in/eZpDFxeK
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Die Europäische Kommission hat den Maßnahmenplan von X zur Behebung von Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) akzeptiert. Die Plattform verpflichtet sich zu mehr Transparenz und einem verbesserten Zugang zu Plattformdaten für Forschende. Entsprechend dem Plan wird X sein Werberegister durch die Einführung zusätzlicher Suchfilter, schnellere Reaktionszeiten und eine verbesserte Auffindbarkeit von Einträgen transparenter und offener gestalten. Hinzu kommen detaillierte Informationen zu Werbeanzeigen und die Möglichkeit des Zugriffs auf das Werberegister über eine API. Beim Datenzugang für Forschende verpflichtet sich X, das Screening-Verfahren für Forschungsanträge zu beschleunigen und Forschenden einen unentgeltlichen Zugang zu öffentlichen Daten zu ermöglichen. Durch die Erforschung der Empfehlungssysteme können Nutzer:innen künftig besser verstehen, welche Inhalte ihnen vorgeschlagen werden. Die gesteigerte Transparenz bei Werberegistern ermöglicht zudem einen besseren Schutz vor Scams durch betrügerische Werbeanzeigen. X steht nun für sechs Monate unter verstärkter Aufsicht der Europäischen Kommission, die durch eine externe Prüfung begleitet wird. In einer Stellungnahme, die das Gremium für digitale Dienste, das aus den Koordinatoren für digitale Dienste besteht, im Vorfeld abgegeben hat, wurde angemerkt, dass Teile des Aktionsplans nicht weit genug gehen. Diese Bereiche werden daher im weiteren Ablauf unter besonderer Beobachtung stehen. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Transparenz und des Forschungsdatenzugangs für eine wirksame Plattformaufsicht und trägt dazu bei, die Funktionsweise sehr großer Online-Plattformen besser nachvollziehbar zu machen und systemischen Risiken gezielter zu begegnen. Weitere Informationen: https://lnkd.in/dF_C4cEy
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➡️How open is the Internet in Austria – and what matters in the future? Our RTR Net Neutrality Report 2026 is now available in English! The RTR Net Neutrality Report 2026 shows how technological innovation, regulatory requirements, and the fundamental Open Internet principles increasingly intersecting. Some of this year’s key focus areas: 🔹 5G network slicing and its compatibility with net neutrality rules 🔹 Network blocking. the tension between law enforcement and an open internet 🔹 The impact of new European regulations, for example in the area of crypto-assets 🔹 Current developments at the European level (BEREC) Net neutrality remains a key topic for a democratic, fair, and technologically sustainable society. The 10th Net Neutrality Report from RTR highlights that Open Internet is the result of continuous efforts at both national and international levels. Check out the report here 👉 https://lnkd.in/dGJzFwz2 #RTR #openinternet #Netzneutralität #NetNeutrality
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Im Jahr 2026 konnten wir aus dem #Privatrundfunkfonds und aus dem #Nichtkommerziellen #Rundfunkfonds Förderungen für 533 Radio- und TV-Projekte bewilligen. Dieses Förderergebnis für das Gesamtjahr 2026 addiert sich - wie in jedem Jahr - aus zwei Einreichterminen. Am 13. Juli haben wir die Förderzusagen des zweiten Einreichtermins 2026 veröffentlicht. Unsere Pressemitteilung dazu informiert unter https://lnkd.in/dmh7rKnH , über welche Links die geförderten Projekte und Medienunternehmen und die einzelnen Fördersummen beider Einreichtermine 2026 detailliert im Open Data-Angebot auf der Website der RTR eingesehen werden können. Anlässlich der Veröffentlichung der Förderergebnisse, hob Mag. Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien, die wesentliche Rolle der Rundfunkförderungen für den Markt hervor: „Die Anzahl der eingereichten Projekte verdeutlicht die zentrale Bedeutung der Förderungen als wesentlichen Teil verlässlicher Rahmenbedingungen für einen vielfältigen und qualitativ hochwertigen Rundfunk – noch einmal mehr in wirtschaftlich besonders herausfordernden Zeiten für die Branche“, so Struber.
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