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Bonn, North Rhine-Westphalia 55.686 Follower:innen

#OhneNetzGehtNix

Info

Moderne, schnelle und sichere Netze - dafür stehen wir, die Bundesnetzagentur. Wir beaufsichtigen und regulieren die Märkte für Energie, Telekommunikation, Postdienste und Eisenbahnen. Wir sichern faire Wettbewerbsbedingungen, gewährleisten Verbraucherschutz und fördern zukunftsfähige Infrastrukturen, die Lebensadern einer modernen Gesellschaft. Wir beschäftigen ca. 3.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bonn, Mainz sowie an 44 weiteren Standorten. Wir packen die Themen der Zukunft an. Mach mit!

Website
http://bundesnetzagentur.de
Branche
Regierungsverwaltung
Größe
1.001–5.000 Beschäftigte
Hauptsitz
Bonn, North Rhine-Westphalia
Art
Regierungsbehörde
Gegründet
1998
Spezialgebiete
Infrastruktur, Energie, Telekommunikation, Digitalisierung, Postdienste, Eisenbahnen, Verbraucherschutz

Orte

Beschäftigte von Bundesnetzagentur

Updates

  • VLOPs = Very Large Online Platforms Very Large Online Platforms sind sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen. Dabei handelt es sich um Dienste mit durchschnittlich mindestens 45 Millionen monatlichen Nutzerinnen und Nutzern in der EU.📲 VLOPs müssen dabei die strengsten Vorschriften des europäischen Gesetzes über digitale Dienste - Digital Services Act (DSA) - einhalten. Der deutsche Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur ist die zentrale Koordinierungs- und Aufsichtsstelle für die Durchsetzung der Regeln des DSA in Deutschland.ℹ️ Der DSC überwacht die Einhaltung der DSA-Regeln und sorgt dafür, dass Anbieter ihre Verpflichtungen aus dem DSA einhalten. Diese Pflichten gelten abgestuft je nach Art, Größe und Reichweite der Diensteanbieter. 📈 Du möchtest mehr über die Arbeit des DSC wissen? Dann folge diesen Link: https://lnkd.in/dhUZgT4m

    • Auf dunkel-blauem Hintergrund steht in weißer Schrift V wie... VLOPs. Das V von VLOPs ist orange umkringelt. Oben rechts steht das BNetzA-Logo, unten rechts BNetzA-ABC.
  • Die Zukunft gestalten Sie – am besten jetzt! Wir konsultieren seit dem 12. Juni 2026 den zweiten Entwurf des #Netzentwicklungsplans Strom. Dieser Plan bildet den Ausbaubedarf des Übertragungsnetzes bis in die Jahre 2037 und 2045 ab. Auch Ihre Meinung ist gefragt! 👉 https://lnkd.in/guk9VNvP Insgesamt wurden 159 #Netzausbau-Maßnahmen vorgeschlagen. Ist das zu viel? Ist das zu wenig? Ist das zielführend? Was denken Sie? Beteiligen Sie sich und gestalten Sie aktiv die #Energiewende mit. ❓ Ist das kompliziert? – ein bisschen. Genau deswegen veranstalten wir zwei Online-Informationstage. Damit möchten wir einen möglichst breiten Dialog über den Stromnetzausbau anregen und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich zu beteiligen. Die Termine sind am 📅 11. August 2026, 11:00 Uhr 📅 18. August 2026, 14:00 Uhr Noch sind Plätze frei. Melden Sie sich jetzt an!

    • NEP-Infotage: Jetzt anmelden!
  • Bundesnetzagentur übernimmt Marktüberwachung für KI 👉 https://lnkd.in/gaihWUt3 Der Bundestag hat beschlossen, dass die Bundesnetzagentur zur Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung wird. Das Gesetz tritt heute in Kraft. „Unser Ziel ist es, ein vertrauenswürdiges Umfeld für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen zu schaffen.“ erklärt Klaus Müller die neue Regelung. 🔎 Konkret überwachen wir zukünftig: • die Einhaltung der KI-Verordnung für KI-Systeme in Funkanlagen • KI-Systeme, in besonders sensiblen Bereichen (z.B.: im Personalmanagement, in kritischer Infrastruktur, im Bildungssektor) • die Einhaltung der Transparenzpflichten • verbotenen KI-Praktiken. 💻 Wir unterstützen die Entwicklung von innovativer KI, z.B. durch: • KI-Reallabore (kontrollierte Testumgebungen für KI) • KI-Service Desk (zentraler Ansprechpartner zu KI)

    • Symbolbild KI. Bundesnetzagentur wird KI-Behörde
  • Unternehmensseite für Bundesnetzagentur anzeigen

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    Save the Date: #WiDi26 Beim Wissenschafts-Dialog rücken wir in diesem Jahr die Bauphase in den Mittelpunkt. 👷♀️ Was passiert, wenn aus Planung Realität wird? Der Ausbau des deutschen Stromnetzes läuft aktuell auf Hochtouren. Welche Fragen stellen sich vor, während und nach dem ersten Spatenstich? 🏗️ Antworten gibt es am 22. und 23. September in Bonn. 📅 Jetzt anmelden unter: https://lnkd.in/dD5-DTWX #Netzausbau #Energiewende

  • Wir haben heute die Trassenentgelte 2026 neu genehmigt.  Damit wurden die Entgeltgenehmigung für die #DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH von Dezember 2025 aufgehoben und stattdessen neue Entgelte festgelegt. 👉 https://lnkd.in/gwBP72Bu ❓ Was bedeutet das? Trassenentgelte sind die „Maut“, die für die Nutzung von Schienen bezahlt werden muss. Der deutsche Gesetzgeber hatte im #Eisenbahnregulierungsgesetz per Verweis auf das Regionalisierungsgesetz den Prozentwert festgelegt, um den diese Entgelte jährlich steigen dürfen – die #Trassenpreisbremse. Der europäische Gerichtshof hatte geurteilt, dass diese Bremse im Schienenpersonennahverkehr unionsrechtswidrig ist.  

    • Eine Bahnschranke. Im Hintergrund Gleise und ein Güterzug.
  • Wir haben heute die Bedingungen für den Zugang zu Leerrohren und Masten der #Telekom veröffentlicht. 👉 https://lnkd.in/e5pEh_ms ❓ Was bedeutet das? ✔️ Im Sommer 2022 hatte die Bundesnetzagentur die Telekom dazu verpflichtet, anderen Unternehmen Zugang zu ihren #Glasfaser-Leerrohren und Masten zu gewähren. 💶 2024 und 2026 wurde entschieden, wie hoch die Entgelte sein dürfen, die die Telekom für die Nutzung ihrer #Leerrohre verlangen darf. 📃 Nun hat die Bundesnetzagentur abschließend festgelegt, zu welchen vertraglichen Bedingungen andere Unternehmen die Telekom-Rohre in den nächsten fünf Jahren in Anspruch nehmen können. Die beteiligten Unternehmen haben im Verfahren immer wieder betont, dass sie den Zugang vorrangig dazu nutzen werden, eigene noch nicht mit Glasfaser versorgte Ausbaugebiete anzubinden - nicht um parallele Glasfasernetze aufzubauen. 

    • Das Bild zeigt mehrere Glasfaser-Leerrohre in verschiedenen Farben.
  • Heute sind die Ausschreibungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit nach dem StromVKG gestartet.⚡ Der erste Gebotstermin ist der 8. September 2026.   Das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) tritt in Kürze in Kraft. Dessen Ziel ist es, die Versorgungssicherheit am künftigen Strommarkt zu gewährleisten. Dies ist etwa in Phasen von Bedeutung, wenn zu wenig Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird oder es zu wenig Stromimporte gibt.   Zulassungsvoraussetzungen für entsprechende Anlagen sind ☑️ das Vorhalten und Bereitstellen von Strom über 15 Jahre, ☑️ bestimmte Anforderungen an den Standort und ☑️ die Erbringung einer Momentanreserve zur Netzstabilität, auch ohne Leistungsbetrieb.   Im Gegenzug erhält der Anlagenbetreiber eine jährliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich im Wettbewerb.💶   Zum ersten Gebotstermin werden insgesamt 4.500 Megawatt Leistung ausgeschrieben, die Bekanntgabe der Zuschläge erfolgt bis zum 3. November 2026.📢   Alle Informationen zu dieser und zur nächsten Ausschreibungsrunde findet Ihr hier: 👉 https://lnkd.in/enZU5m5K

    • Fotocollage mit Bildern von Kraftwerken, Stromleitungen und dem Logo der Bundesnetzagentur.
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    Haben Sie eine #Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Hausdach? 🌞 Dann sollten Sie unbedingt den neuen Artikel im #InsightBlog lesen! Die Bundesnetzagentur plant Änderungen beim #Netzentgelt, die auch Sie betreffen können.   👉 https://lnkd.in/eATFQ2-W   Netzentgelte sind die Maut, die die Stromleitungen finanzieren. Doch die #Energiewende erfordert Anpassungen an diesem System. Einerseits ist es gut, dass es immer mehr erneuerbare Energien im Netz gibt – auch durch #Solaranlagen auf den Dächern privater Häuser.   Andererseits profitiert auch jeder, der Strom erzeugt, von einem zuverlässigen Stromnetz. Je mehr in dieses Netz einspeisen, desto komplizierter wird es, dieses im Gleichgewicht zu halten. Das kostet Geld. Deshalb sollen sich nun auch diese privaten Erzeuger an den Netzentgelten beteiligen. Im aktuellen Blog erklären wir, warum das fair und sinnvoll ist.   Eine gute Nachricht direkt vorweg: Ihr #Balkonkraftwerk ist von der Regelung nicht betroffen!

    • Eine Frau steht an einem Dachfenster. Auf dem Dach sind PV-Module montiert.
  • Unternehmensseite für Bundesnetzagentur anzeigen

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    Wir haben heute die endgültige Entscheidung zu den Markteintrittsbedingungen für Wettbewerber der Deutsche Bahn getroffen. Dabei wurden auch die Stellungnahmen des Eisenbahninfrastrukturbeirats, des Bundeskartellamt und der Monopolkommission berücksichtigt. 🚄 https://lnkd.in/ehrGqznh „Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen“, erklärt Klaus Müller die Entscheidung.   Die DB InfraGO AG ist zukünftig verpflichtet auf diesen Abschnitten bei der jährlichen Erstellung des Netzfahrplans im Konfliktfall nicht mehr als 60 - 75% der zur Verfügung stehenden Kapazitäten im #Schienenpersonenfernverkehr an die DB Fernverkehr AG bzw. an ein einziges Unternehmen zu vergeben. Die Entscheidung betrifft die stark ausgelasteten Streckenabschnitte mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen.   Der Beschluss wurde zunächst den beiden Parteien des Verfahrens - der DB InfraGO AG und der Italo - übersandt. Nach Prüfung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird der er auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

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    Im Verfahren zur Beschwerde des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo, das für eigene Fernverbindungen in Deutschland rund 3,6 Milliarden Euro investieren möchte, haben wir heute dem Eisenbahninfrastrukturbeirat den Beschlussentwurf zur Anhörung geschickt. Mit diesem Beschluss wird der Markteintritt neuer Anbieter leichter als bisher ermöglicht. Unser Präsident Klaus Müller sagt: „Wir stärken den Wettbewerb im Fernverkehr. Für Bahnkunden bedeutet Wettbewerb bessere Qualität und niedrigere Preise. Wettbewerber der DB Fernverkehr wie Italo oder FlixTrain müssen viel Geld in neue Fahrzeuge investieren. Sie konnten bisher aber nicht verlässlich abschätzen, ob sie auf der Schiene genug Nutzungsrechte bekommen. Unsere neue Wettbewerberklausel ändert das: Sie garantiert ein Mindestmaß an Zugang für Wettbewerber im vertakteten Fernverkehr, ohne Kapazität für andere Verkehrsarten zu blockieren. Wir wollen mehr Sicherheit für massive Investitionen in neue Züge und Angebote schaffen.“ Der Beschluss sieht vor, dass die DB InfraGO AG bei der jährlichen Erstellung des Netzfahrplans auf stark ausgelasteten Streckenabschnitten mit sog. Verkehrs- oder Dienstleistungsartenmixen künftig nicht mehr als 60 bis 75 Prozent der Kapazitäten an ein einziges Unternehmen vergeben darf. Das bedeutet: Auf stark ausgelasteten Korridoren mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist, muss die DB InfraGO AG sicherstellen, dass mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr AG tatsächlich verkehren kann. Außerdem muss die DB InfraGO AG den Wettbewerbern in Bahnhöfen geeignete Flächen für Fahrkartenverkauf und Lounges anbieten. 👉 Die finale Entscheidung treffen wir nach der Anhörung des Eisenbahninfrastrukturbeirates sowie des Bundeskartellamtes und der Monopolkommission. Alle Informationen findet ihr unter https://lnkd.in/evy44dxz

    • Portraitbild und Zitat von Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: "Wir stärken den Wettbewerb im Fernverkehr. Für Bahnkunden bedeutet Wettbewerb bessere Qualität und niedrigere Preise."

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