Umsatzsteuer bei Solarpark-Umstrukturierungen richtig prüfen! Werden Solarmodule eines Solarparks auf mehrere GmbH & Co. KGs übertragen, liegt nicht automatisch eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung vor. Führt der bisherige Betreiber die Einspeisung des Stroms weiterhin fort und vereinnahmt weiterhin die Vergütung vom Netzbetreiber, können die Veräußerungen der Solarmodule umsatzsteuerbar sein. Für Betreiber von Solarparks, Projektgesellschaften, Investoren und GmbH & Co. KGs ist die umsatzsteuerliche Einordnung bei der Übertragung von Solarmodulen, Einspeiseverträgen und Anlagenstrukturen entscheidend. Lassen Sie Umstrukturierungen im Bereich erneuerbare Energien frühzeitig bei uns steuerlich prüfen, um Umsatzsteuerrisiken, Nachzahlungen und Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden. #Photovoltaik #Solarmodule #WissensExplosionTNT #Bundesfinanzhof #Steuerberater #TnTNews #Steuernews #Steuern #Umsatzsteuer Quelle: BFH, Urteil vom 13.11.2025 – V R 32/24; NWB