STELLUNGNAHME | DIGITALPOLITIK | CYBERSICHERHEIT
Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit Eskalationsspirale im Cyberraum vermeiden. Kooperativen Ansatz zwischen Staat und Wirtschaft verfolgen. 8. Juli 2026 Executive Summary Deutschland befindet sich täglich im Fadenkreuz international operierender, teils staatlich gelenkter Cyberkrimineller. Daher unterstützt der BDI das Ziel, Deutschlands Cyberresilienz zu stärken und die staatliche Handlungsfähigkeit gegenüber zunehmend komplexen Bedrohungen auszubauen. Eine effiziente staatliche Cyberabwehr ist ein elementarer Bestandteil zur Wahrung von Cybersicherheit und damit der öffentlichen Sicherheit. Ein verbesserter Informationsaustausch zu Cyberrisiken sowie erweiterte und effektive Reaktionsmechanismen sind hierfür essenziell. Entscheidend ist, dass neue Befugnisse und Pflichten verhältnismäßig ausgestaltet und eng mit bestehenden Strukturen verzahnt werden. Es ist ein mehr als überfälliger Schritt, dass die Sicherheitsbehörden ergänzende Möglichkeiten zur Unterbindung von Cyberangriffen erhalten, um gravierende Folgeschäden abwenden oder minimieren zu können. Gleichsam ist eine Eskalationsspirale zwischen Staat und nationalen wie international agierenden Cyberkriminellen zu vermeiden. Der BDI sieht es kritisch, dass zahlreiche unserer Empfehlungen im Rahmen des Konsultationsverfahrens nicht berücksichtigt wurden. Wir würden es begrüßen, wenn Bundestag und Bundesrat folgende Empfehlungen berücksichtigen würden: ▪
Weitreichende staatliche Kompetenzen und kooperativer Ansatz: Der BDI sieht die proaktiven, weitreichenden Befugnisse der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und des BSI teils sehr kritisch. Cybersicherheit lässt sich nur im engen Schulterschluss zwischen Staat und Wirtschaft nachhaltig stärken. Der Gesetzentwurf sollte daher stärker auf kooperative Modelle setzen und bestehende erfolgreiche Ansätze explizit berücksichtigen. Wichtig ist, den bürokratischen Aufwand so gering als möglich zu halten und Doppelstrukturen zu vermeiden. Ein Kooperationsmodell kann flexibler und schneller auf geänderte Bedrohungsszenarien reagieren und einvernehmliche, auf den konkreten Fall zugeschnittene Lösungen herbeiführen.
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Zugriff auf Daten: Da teils hochsensible Daten an staatliche Stellen übermittelt werden sollen, müssen zwingend die Einhaltung des Need-to-know-Prinzips und sichere Schnittstellen sowohl bei der Weitergabe an als auch innerhalb von Behörden gewährleistet werden. Eine pauschale und kontinuierliche Übermittlung dieser hochsensiblen Daten ist unverhältnismäßig und die Umsetzung aufgrund fehlender Konkretisierungen als sehr komplex einzuschätzen.
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Bußgeldrahmen und Fristen: Während der BDI grundsätzlich Unterstützungspflichten für Wirtschaftsakteure bei staatliche Eingriffsrechten unterstützt und die in § 104 Absatz 1 genannten Ordnungswidrigkeitstatbestände als angemessen erachtet, sehen wir erheblichen Korrekturbedarf bei der Höhe des Bußgeldes bei Ordnungswidrigkeiten. Ferner muss der Gesetzgeber zwingend realistische Fristen einführen, denn eine technisch und rechtlich saubere Reaktion auf Sicherheitsvorfälle erfordert Zeit, Abstimmung und Validierung. Zudem erhöhen pauschale Pflichten das Risiko unbeabsichtigter Fehler oder ineffizienter Maßnahmen. Einem Risiko erhöhter Haftungsrisiken muss durch klar definierte Vorgaben entgegengewirkt werden.
Steven Heckler | Senior Referent Cybersicherheit und Digitale Unternehmensidentitäten | s.heckler@bdi.eu | www.bdi.eu